Allgemeine Geschäftsbedingungen
Christian Pfanzelter | Sportpplatz 15a | 6250 Kundl | Österreich | www.erdbewegung.tirol
office@erdbewegung.tirol | Gerichtsstand Kufstein | ATU82907017
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB´s
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge,
Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer (Einzelunternehmen im Bereich
Erdbau und Abbruch, mit Sitz in Tirol) und dem Auftraggeber.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Unternehmer (B2B) im Sinne des
Unternehmensgesetzbuches (UGB) als auch für Verbraucher (B2C) im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt wurde.
1.4 Zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher bleiben unberührt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterfertigung eines
Angebots oder durch tatsächlichen Arbeitsbeginn zustande. Dies gilt auch für Verbraucher,
sofern diese vor Arbeitsbeginn über den Vertragsinhalt und die AGB informiert wurden.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung.
3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen – insbesondere zusätzliche Aushubarbeiten,
Mehraufwand aufgrund von Bodenverhältnissen, Sicherungsmaßnahmen, Wartezeiten,
Entsorgung besonderer Materialien – sind gesondert zu vergüten.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert
abzurechnen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Leitungsauskünfte
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung, Richtigkeit und
Vollständigkeit sämtlicher Leitungsauskünfte (Kabel, Rohrleitungen, Kanäle, Einbauten,
Fundamente etc.). Auch veraltete, unvollständige oder ungenaue Leitungsauskünfte gelten
als nicht ordnungsgemäß.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an unterirdischen oder verdeckten
Leitungen, sofern diese nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben oder eindeutig vor Ort
gekennzeichnet wurden.
4.4 Der Auftraggeber hat für eine freie, sichere und tragfähige Zufahrt zur Baustelle sowie
für ausreichend Platz zur Arbeitsdurchführung zu sorgen.
5. Preise und Abrechnung
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht anders angegeben – Nettopreise.
5.2 Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitsstunden, Maschinenstunden,
Material, Entsorgung), sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde. Abweichungen vom
geschätzten Aufwand stellen keinen Mangel dar.
5.3 Die Verrechnung von Regiestunden erfolgt pro angefangene halbe Stunde.
5.4 Rabatt- oder Sonderpreise gelten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
5.5 Für bestimmte Leistungen gelten Mindesteinsatzpauschalen, insbesondere:
• (Schreitbagger)- Maschinist: mindestens 5 Stunden
• Schreitbagger-Einsatz: mindestens 10 Stunden
5.6 Mehrkosten, die durch unvorhersehbare Bodenverhältnisse (z. B. Fels, Wasser,
kontaminierter Boden, Hangrutschungen), behördliche Auflagen, extreme
Geländegegebenheiten oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, sind vom
Auftraggeber zu tragen.
5.7 Einsätze in extremem Gelände oder mit erhöhter Gefährdung werden mit einem
Gefahrenzuschlag von € 10,00 pro Stunde verrechnet.
5.8 Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden werden gemäß
jeweils gültiger Preisliste verrechnet.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der jeweilige Rechnungsbetrag muss spätestens nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum
auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Sofern nicht anders vereinbart.
6.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen ab dem Tag des Belegdatums
i.H.v. 4% (B2C) bzw. 9,4% (B2B) über der jeweiligen Bankrate inklusive Mahnspesen i.H.v.
€40,-.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Arbeiten einzustellen oder nur
gegen Vorauszahlung fortzusetzen.
7. Leistungsfristen, Witterung und höhere Gewalt
7.1 Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart wurden.
7.2 Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere extreme
Witterungseinflüsse (Regen, Schnee, Frost), alpine Gefahren, behördliche Anordnungen
oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Leistungsfrist entsprechend.
8. Gefahrtragung und Haftung
8.1 Die Gefahr geht mit Beginn der Arbeiten auf den Auftraggeber über.
8.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zurückzuführen sind. Dies gilt nicht für Personenschäden.
8.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist –
soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.4 Für Verbraucher gelten die zwingenden Haftungsbestimmungen des KSchG.
9. Gewährleistung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB.
9.2 Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
10. Rücktritt vom Vertrag
10.1 Bei Annahmeverzug oder wesentlicher Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist
der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Bereits erbrachte Leistungen sind jedenfalls zu vergüten.
10.3 Verbraucher-Rücktrittsrecht: Bei Fern- oder Auswärtsgeschäften steht Verbrauchern
ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu. Dieses entfällt, wenn der Verbraucher
ausdrücklich verlangt, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen wird,
und die Leistung vollständig erbracht wurde.
11. Altlasten und gefährliche Stoffe
11.1 Werden während der Arbeiten kontaminierte Materialien oder gefährliche Stoffe (z. B.
Asbest, Teer, Altöl, belasteter Boden) festgestellt, sind die Arbeiten unverzüglich
einzustellen.
11.2 Die weitere Vorgehensweise, Untersuchungen, Entsorgung, Stillstandszeiten sowie
sämtliche Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
12. Behördliche Genehmigungen
Der Auftraggeber ist für sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen und
behördlichen Auflagen verantwortlich. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund
fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Genehmigungen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
13. Dokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Baustellenfotos, Aufzeichnungen und Regieberichte zur
Dokumentation, Beweissicherung und Nachweisführung anzufertigen.
14. Kostenanpassung
Erhöhen sich Treibstoff-, Deponie- oder Entsorgungskosten nach Vertragsabschluss
erheblich, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Mehrkosten weiterzuverrechnen.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltung (nur B2B)
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
16. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des
Auftragnehmers in Tirol vereinbart.
16.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
